Care+ greift grundsätzlich nicht bei:
- befristeten Arbeitsverhältnissen
- Sachverhalten, die schon bei Abschluss deines Einzelvertrags bestanden
- Einzelverträgen, die vor der Vereinbarung von Care+ mit deinem Arbeitgeber abgeschlossen wurden
- Verträgen, die nicht als FINN | JobAuto laufen (z. B. klassische Dienstwagen