Zum Hauptinhalt gehen

Wird die Mehrwertsteuer pflichtig bei Gehaltsumwandlung?

Ja. Die Fahrzeugnutzung im Rahmen der Gehaltsumwandlung ist mehrwertsteuerpflichtig.

Grundlage ist der geldwerte Vorteil der Arbeitnehmer:innen. Auf diesen werden 19% Mehrwertsteuer berechnet.

Wichtig: Steuerliche Vergünstigungen (z. B. für Elektro- oder Hybridfahrzeuge) gelten nicht für die Mehrwertsteuer.

Zur Rate: Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen fällt die Fahrzeugrate in der Regel als Nettorate an (Vorsteuer wird abgezogen).

Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Bruttorate relevant.

War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 5 fanden dies hilfreich
Powered by Zendesk