Ja. Die Fahrzeugnutzung im Rahmen der Gehaltsumwandlung ist mehrwertsteuerpflichtig.
Grundlage ist der geldwerte Vorteil der Arbeitnehmer:innen. Auf diesen werden 19% Mehrwertsteuer berechnet.
Wichtig: Steuerliche Vergünstigungen (z. B. für Elektro- oder Hybridfahrzeuge) gelten nicht für die Mehrwertsteuer.
Zur Rate: Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen fällt die Fahrzeugrate in der Regel als Nettorate an (Vorsteuer wird abgezogen).
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Bruttorate relevant.