Wie bei einem klassischen Dienstwagen wird hierfür die 0,03%-Regelung angewendet. Das bedeutet, dass für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz monatlich 0,03% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden. Bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden wird die reduzierte Regelung der Versteuerung auf den Bruttolistenpreis zugrunde gelegt (0,25% / 0,5%), was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.
Hinweis: Wer einen reinen Remote-Arbeitsvertrag hat, zahlt die 0,03%-Komponente grundsätzlich nicht – denn ohne festgelegte Arbeitsstätte gibt es keine Pendelstrecke, die versteuert werden müsste.