Eine Einführung von JobAuto in Ihrem Unternehmen ändert grundsätzlich nichts an bestehenden Dienstwägen.
JobAuto richtet sich primär an Mitarbeitende ohne Anspruch auf Dienstwägen und ist so ein Benefit für alle Mitarbeitenden.
Bestehende Dienstwägen und das JobAuto-Angebot können problemlos parallel in Ihrem Unternehmen laufen.
Es ist theoretisch auch möglich, dass Mitarbeitende einen Dienstwagen und ein JobAuto als Zweitwagen fahren.