Ja. Die Gehaltsumwandlung darf nicht dazu führen, dass dein verbleibendes Bruttogehalt unter den gesetzlichen Mindestlohn sinkt.
Dein/e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, diese Grenze einzuhalten – die monatliche Barlohnumwandlung für das JobAuto kann also nur so hoch sein, dass der Mindestlohn weiterhin gewährleistet ist.