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Muss ich den geldwerten Vorteil auch versteuern, wenn ich das Auto nicht nutze, um damit in die Arbeit zu fahren?

Ja, zumindest teilweise. 
Der Geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 

  • Die 1%-Regelung auf den Brutto-Listenpreis fällt jeden Monat an, sobald du das Auto auch privat nutzen darfst – unabhängig davon, ob du damit zur Arbeit fährst. Daneben werden für die Strecke zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer berechnet.
  • Hinweis: Wer einen reinen Remote-Arbeitsvertrag hat, zahlt die 0,03%-Komponente grundsätzlich nicht – denn ohne festgelegte Arbeitsstätte gibt es keine Pendelstrecke, die versteuert werden müsste.
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