Zum aktuellen Zeitpunkt können wir Arbeitnehmer:innen keine Tank-/Ladekarten als Extra anbieten, dies ist aber in Planung.
Der/die Arbeitgeber:in kann keinen steuerfreien Sachbezug in die Aborate mit aufnehmen.
Ein Sachbezug aus der Privatnutzung des Firmenwagens ist bei der Prüfung der 50-EUR-Freigrenze nicht zu berücksichtigen, weil er nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 - 5 EStG zu bewerten ist.
Falls der Einsatz von Gutscheinen oder Tankkarten geplant ist, sollte eine genaue Abstimmung erfolgen, um sicherzustellen, dass diese als „unschädlich“ eingestuft werden.