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Können wir als Unternehmen JobAuto auch nur bestimmten Gruppen von Mitarbeitenden zugänglich machen?

Das ist grundsätzlich möglich, da der Zugang über die Freigabe der E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden gesteuert wird. In diesem Fall sollte zusätzlich eine Abstimmung mit dem Betriebsrat erfolgen.
 

Wir empfehlen jedoch, zur Fairness den Benefit allen Mitarbeitenden ohne Dienstwagenanspruch gleichermaßen anzubieten – keine Sorge, jede Buchung muss am Ende ohnehin individuell von Ihnen freigegeben werden, sodass z.B. Mitarbeitende in der Probezeit noch kein JobAuto-Abo abschließen können.

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